Ihre Stimme zählt!
Unsere Mitglieder wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter
Als Mitglied der Westerwald Bank eG bestimmen Sie aktiv mit, wie sich Ihre Genossenschaftsbank entwickelt. Denn als Teilhaberin oder Teilhaber gehört Ihnen ein Stück unserer Bank. Ganz besonders ist Ihre Mitbestimmung alle vier Jahre bei der Vertreterwahl gefragt. Denn bei dieser wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine festgelegte Anzahl an Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Dabei gilt: Alle Mitglieder haben eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Geschäftsanteile.
Rechte und Pflichten der Vertreterinnen und Vertretern
- Vertretung der Mitglieder bei der jährlichen Vertreterversammlung
- Informations- und Mitbestimmungsrecht bei der jährlichen Vertreterversammlung
- Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrates
- Mitbestimmung bei der Verwendung des Bilanzüberschusses
- Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
- Beschlussfassung von Satzungsänderungen
Informationen zur diesjährigen Vertreterwahl:
Wer darf wählen?
Alle Mitglieder der Westerwald Bank sind wahlberechtigt.
Wie lange läuft die Wahl?
Die Wahl findet vom 5. bis 7. Oktober 2026 statt.
Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen anfordern?
Der Antrag muss bis spätestens 28. September 2026 eingegangen sein.
Einsicht in die aufgestellte Wahlliste:
Die vom Wahlausschuss der Westerwald Bank eG aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab dem 17. August 2026 für die Dauer von vier Wochen in den nachfolgend aufgeführten Geschäftsstellen während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder der Genossenschaft aus.
Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreterinnen und Vertreter sowie Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter verlangen. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung. Weitere Listen können von den Mitgliedern gem. § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung, also spätestens bis zum 31. August 2026, bei uns eingereicht werden. Dafür bedarf es mindestens der Unterstützung von 150 Mitgliedern, § 3 Abs. 1, Satz 2 der Wahlordnung.
Übersicht der Geschäftsstellen:
Filiale Altenkirchen
Schloßplatz 6, 57610 Altenkirchen
Telefon: 02681 809-0
Filiale Arzbach
Hauptstraße 12-14, 56337 Arzbach
Telefon: 02603 9393-0
Filiale Bad Marienberg
Bismarckstraße 17, 56470 Bad Marienberg
Telefon: 02661 9168-0
Filiale Betzdorf
Wilhelmstr. 50, 57518 Betzdorf
Telefon: 02741 297-0
Filiale Dierdorf
Königsberger Straße 39, 56269 Dierdorf
Telefon: 02689 9418-0
Filiale Hachenburg
Neumarkt 1-5, 57627 Hachenburg
Telefon: 02662 961-0
Filiale Höhr-Grenzhausen
Schillerstraße 19, 56203 Höhr-Grenzhausen
Telefon: 02624 103-0
Filiale Montabaur
Kirchstraße 2-4, 56410 Montabaur
Telefon: 02662 961-0
Filiale Horhausen
Rheinstraße 41, 56593 Horhausen
Telefon: 02687 9150-0
Filiale Ransbach-Baumbach
Rheinstraße 64-70, 56235 Ransbach-Baumbach
Telefon: 02623 899-0
Filiale Rennerod
Koblenzer Straße 2, 56477 Rennerod
Telefon: 02664 9979-0
Filiale Selters
Rheinstraße 36, 56242 Selters
Telefon: 02626 6001
Filiale Wallmerod
Bahnhofstraße 2, 56414 Wallmerod
Telefon: 06435 9630-0
Filiale Westerburg
Marktplatz 3, 56457 Westerburg
Telefon: 02663 9127-0
Filiale Weyerbusch
Raiffeisenstraße 2-4, 57635 Weyerbusch
Telefon: 02662 961-0
Filiale Wirges
Bahnhofstraße 2, 56422 Wirges
Telefon: 02602 9262-0
Filiale Wissen
Rathausstraße 56, 57537 Wissen
Telefon: 02742 708-0
Wahlmöglichkeiten:
Präsenzwahl
In den oben aufgeführten Geschäftsstellen in der Zeit vom 5. bis 7. Oktober 2026 während der Schalteröffnungszeiten.
Briefwahl
Unterlagen für die Briefwahl können im Zeitraum vom 12. bis 28. September 2026 über den nachfolgenden Button oder telefonisch unter 02662 961-201 angefordert werden.
