Mit Wirkung vom 21. März 2016 hat die European Banking Authority (kurz: EBA) Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung veröffentlicht.
Hierin werden u.a. Finanzinstitute aufgefordert, Verbrauchern in Zahlungsschwierigkeiten angemessene Informationen in schriftlicher Form und Unterstützung bereitzustellen.
Die Westerwald Bank eG gibt ihren Kunden (Verbrauchern) nachfolgende Informationen und Tipps im Falle von Zahlungsschwierigkeiten: