Vollmachtsregelungen
Mit dem Erreichen deiner Volljährigkeit sind deine Eltern nicht mehr verfügungsberechtigt. Das bedeutet, dass sie ab jetzt keine Auskünfte deine Konten erhalten können und auch keine Bankgeschäfte mehr in deinem Namen erledigen dürfen.
Falls du weiterhin Unterstützung durch deine Eltern in deinen Bankangelegenheiten wünschst, muss eine neue Vollmacht ausgestellt werden.
Unterschrift/Ausweis
Bis zu deinem 18. Geburtstag wurden alle Verträge von deinen Eltern als gesetzliche Vertreter unterschrieben.
Nun ist es erforderlich, dass diese Verträge erneuert, von dir persönlich unterschrieben werden und ein aktueller Ausweis vorliegt.
Versicherungscheck
Mit 18 Jahren bist du in vielen Fällen noch über deine Eltern versichert. Doch spätestens nach dem Abschluss deiner Ausbildung oder deines Studiums endet der Versicherungsschutz über deine Eltern. Sollte dann etwas passieren, musst du für den entstandenen Schaden selbst aufkommen.
Es ist daher ratsam, frühzeitig eine eigene Versicherung abzuschließen, um für den Fall der Fälle abgesichert zu sein.
Gut zu wissen
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