Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Die Vertreter
Die Mitglieder wählen alle vier Jahre ihre Vertreter. Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Sie entscheidet abschließend über den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung, die Besetzung des Aufsichtsrates und wichtige Vorhaben wie Fusionen und satzungsgemäße Zustimmungen.
Gemäß § 26 der Satzung der Westerwald Bank eG Volks- und Raiffeisenbank in Verbindung mit §§ 5 - 8 der Wahlordnung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier Jahre statt. In 2022 waren aufgrund des Mitgliederbestandes zum 31.12.2021 turnusgemäß insgesamt 447 Vertreter und mindestens 10 Ersatzvertreter neu zu wählen. Die Auszählung fand am 30. November 2022 statt.
Der aufgestellten Wahlliste des Wahlausschusses wurde mehrheitlich zugestimmt, so dass die gewählten Vertreter und Ersatzvertreter über ihre Wahl in die Vertreterversammlung durch den Vorstand informiert wurden.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.