Sie schützt gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht als Eigentümer oder Besitzer des Baugrundstücks und des zu errichtenden Gebäudes vom Vertragsbeginn bis zur Bezugsfertigkeit des Hauses. Haftpflichtansprüche werden zum Beispiel gestellt, wenn:
- ein spielendes Kind in einen nicht ordnungsgemäß abgedeckten Kanalschacht stürzt,
- ein Passant sich nachts an nicht ausreichend beleuchtetem, auf dem Gehweg gelagerten Baumaterial verletzt,
- ein Spaziergänger durch vom Gerüst fallendesBaumaterial getroffen wird,
- ein Besucher bei der Besichtigung des Rohbausvom ungesicherten Balkon stürzt.