Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das in Euro und auf Guthabenbasis geführt wird. Es richtet sich primär an jene Verbraucher, die bisher noch keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr haben. In der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken wurden schon immer Lösungen auch für Personen angeboten, die bisher über keine Kontoverbindung verfügten.
Basiskonto
Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Leistungsumfang des Basiskontos
- Bargeldeinzahlungen auf das Basiskonto in unseren Filialen
- Bargeldauszahlungen vom Basiskonto in unseren Filialen und an Geldautomaten im Inland und im Ausland, soweit die Debitkarte entsprechend ausgestattet ist
- Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich der Übermittlung von Geldbeträgen auf das Basiskonto oder ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Konto durch die Ausführung von Lastschriften (wiederkehrend/einmalig), die Ausführung von Überweisungen (einschließlich Terminüberweisungen und Daueraufträgen) oder die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Debitkarte
- OnlineBanking/Telefon-Banking, wenn dies eine Standarddienstleistung der Bank ist
Dispositionskredit und Kreditkarte gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang eines Basiskontos. Das Basiskonto kann auf Ihren Antrag hin auch als Pfändungsschutzkonto (§850k der Zivilprozessordnung) geführt werden.
Alle Kontomodelle können als Basiskonto gemäß Zahlungskontengesetz geführt werden.
Bitte füllen Sie den "Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags" vollständig aus und geben diesen in einer Filiale Ihrer Westerwald Bank eG ab.
Die Westerwald Bank eG prüft dann Ihren Antrag und wird Ihnen bei positivem Prüfergebnis innerhalb von zehn Geschäftstagen ein Angebot für ein Basiskonto unterbreiten.
Nutzungsbedingungen
Im Rahmen der Kontoeröffnung werden die maßgeblichen vertraglichen Regeln mit dem Kontoeröffnungsformular vereinbart. Diese nehmen auch Bezug auf unsere Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Banken) und den Sonderbedingungen für Überweisungen, Lastschriften, die girocard (Debitkarte) und das Online-Banking. Die Bedingungen können Sie in unseren Filialen einsehen und auf Nachfrage werden diese Ihnen auch ausgehändigt.
Hinweis
Wir machen den Inhalt des Basiskontovertrags, die Eröffnung eines Basiskontos und dessen Nutzung nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe oder dem Erwerb von Geschäftsanteilen abhängig. Der Zugang zu einem Basiskonto darf von keinen zusätzlichen Voraussetzungen oder der Vereinbarung zusätzlicher Dienste abhängig gemacht werden.
Häufige Fragen zum Basiskonto
Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie ein geeignetes und gültiges Identifikationsdokument - wie beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Ausweis- oder Passersatzpapier, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Ankunftsnachweis. Sollte Ihnen bereits eine Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt worden sein, benötigen wir auch diese.